EU-Datenschutz: Das sind die Pflichten für Unternehmer
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Lassen Sie die Datenschutzerklärung vom Experten überprüfen
Informieren Sie Kunden und Mitarbeiter zeitnah über die Erfassung und Verwendung ihrer Daten sowie ihr diesbezügliches Recht
Technische Datensicherheit einschließlich eines Verarbeitungsverzeichnis ist Pflicht
Größere Unternehmen (ab 10 Personen) müssen einen Datenschutzbeauftragten berufen